Arbeitsrecht mit strategischer Klarheit

Ich berate Unternehmen, Führungskräfte und anspruchsvolle Arbeitnehmer in komplexen arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

Mein Schwerpunkt liegt auf der strukturierten Begleitung von Trennungsprozessen, der Gestaltung von Verträgen sowie der strategischen Verhandlungsführung.

Ziel meiner Beratung ist eine rechtssichere und wirtschaftlich tragfähige Lösung – effizient, diskret und klar positioniert.

01

Trennungsmanagement & Verhandlung

Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses erfordert rechtliche Präzision und strategisches Vorgehen.

Ich berate und vertrete Sie insbesondere bei:

  • Prüfung und Vorbereitung von Kündigungen

  • Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen

  • Begleitung von Kündigungsschutzverfahren

  • Abfindungsverhandlungen

  • Außergerichtlichen Einigungen

Ich analysiere Risiken, entwickle Handlungsoptionen und begleite Sie konsequent durch den gesamten Prozess.

02

Vertragsgestaltung & Positionierung

Arbeitsverträge und Zusatzvereinbarungen sind die Grundlage eines stabilen Arbeitsverhältnisses.

Ich unterstütze Sie bei:

  • Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen

  • Geschäftsführer- und Executive-Verträgen

  • Bonus- und Beteiligungsregelungen

  • Wettbewerbsverboten

  • Vertragsoptimierung bei beruflichen Veränderungen

03

Strategische Beratung für Unternehmen

Prävention ist effektiver als Eskalation.

Ich begleite Unternehmen bei:

  • Vorbereitung personeller Maßnahmen

  • Restrukturierungen

  • Führungskräfteberatung

  • Risikoanalyse und Dokumentationsstruktur

  • Arbeitsrechtlicher Compliance im Unternehmen

04

Erstberatung Arbeitsrecht

Die Erstberatung bietet Ihnen eine schnelle und fundierte juristische Einschätzung Ihres Falls.

In diesem Termin analysiere ich Ihre Situation, prüfe ggf. vorhandene Unterlagen und erläutere Ihnen verständlich:

  • Ihre rechtliche Ausgangslage,

  • mögliche Handlungsoptionen,

  • Risiken und Erfolgsaussichten,

  • sowie die nächsten sinnvollen Schritte.

Die Erstberatung erfolgt als pauschales Beratungshonorar gemäß § 34 RVG.