Häufige Fragen
Was kostet eine Erstberatung?
Die Erstberatung (30 Minuten) beträgt 250 € inkl. Umsatzsteuer. Sie erhalten eine strukturierte Analyse Ihrer Situation sowie eine konkrete rechtliche Einschätzung. Bei Mandatserteilung wird die Gebühr vollständig angerechnet.
Erfolgt die Beratung auch außerhalb meines Wohnorts?
Ja. Die Beratung erfolgt deutschlandweit online per Videokonferenz oder Telefon.
Rechnen Sie nach RVG oder auf Honorarbasis ab?
Die Abrechnung erfolgt – je nach Mandat – nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auf Grundlage einer transparenten Honorarvereinbarung.
Übernehmen Sie auch gerichtliche Vertretung?
Ja. Ich vertrete Mandant:innen sowohl außergerichtlich als auch vor den zuständigen Gerichten.
Was sollte ich zur Erstberatung vorbereiten?
Bitte stellen Sie relevante Unterlagen (z. B. Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag, Schriftverkehr) vorab zur Verfügung, damit eine fundierte Einschätzung erfolgen kann.
Wann sollte ich einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten?
Es ist sinnvoll, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, insbesondere wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wird oder es zu Konflikten im Arbeitsverhältnis kommt.
Gerade im Arbeitsrecht gelten häufig kurze Fristen. Beispielsweise muss gegen eine Kündigung in der Regel innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage erhoben werden.
Eine frühzeitige Beratung hilft dabei, Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und strategische Entscheidungen zu treffen.
Muss ich einen Aufhebungsvertrag sofort unterschreiben?
Nein. Ein Aufhebungsvertrag muss nicht sofort unterschrieben werden.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben grundsätzlich das Recht, den Vertrag prüfen zu lassen, bevor sie eine Entscheidung treffen. Ein Aufhebungsvertrag kann weitreichende Folgen haben, etwa für eine mögliche Abfindung, ein Arbeitszeugnis oder auch für den Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Daher ist es immer sinnvoll, den Vertrag vor der Unterzeichnung rechtlich prüfen zu lassen.
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht im deutschen Arbeitsrecht nur in bestimmten Ausnahmefällen.
In vielen Fällen wird eine Abfindung jedoch im Rahmen von Verhandlungen oder in einem gerichtlichen Vergleich vereinbart, beispielsweise im Zusammenhang mit einer Kündigungsschutzklage.
Ob eine Abfindung möglich ist und in welcher Höhe sie verhandelt werden kann, hängt stark vom jeweiligen Einzelfall ab.
Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung vorzugehen?
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, müssen Sie in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben.
Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in vielen Fällen als wirksam – selbst dann, wenn sie eigentlich rechtswidrig wäre.
Daher ist es wichtig, nach Erhalt einer Kündigung möglichst schnell rechtlichen Rat einzuholen.
Kann eine Kündigung unwirksam sein?
Ja. Eine Kündigung kann aus verschiedenen Gründen unwirksam sein.
Typische Gründe sind beispielsweise:
fehlende soziale Rechtfertigung
Fehler bei der Anhörung des Betriebsrats
formelle Fehler im Kündigungsschreiben
besonderer Kündigungsschutz (z. B. Schwangerschaft oder Schwerbehinderung)
Ich habe in meiner Praxis auch schon Kündigungen per WhatsApp oÄ erlebt, die unwirksam sind.
Ob eine Kündigung rechtlich angreifbar ist, lässt sich jedoch nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls beurteilen.
Kann ich gegen eine Abmahnung vorgehen?
Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen kann gegen eine Abmahnung vorgegangen werden.
Eine Abmahnung muss den vorgeworfenen Pflichtverstoß konkret beschreiben und deutlich machen, welches Verhalten künftig erwartet wird. Zudem muss sie eine Warnfunktion erfüllen, also darauf hinweisen, dass bei einer Wiederholung arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung drohen können.
Ist eine Abmahnung unberechtigt, inhaltlich unzutreffend oder formell fehlerhaft, besteht in vielen Fällen ein Anspruch darauf, dass sie aus der Personalakte entfernt wird.
Ob ein Vorgehen sinnvoll ist, hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab und sollte rechtlich geprüft werden.
Muss ich eine Kündigung begründen?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen eine eigene Kündigung grundsätzlich nicht begründen.
Arbeitgeber hingegen benötigen in vielen Fällen einen rechtlich anerkannten Kündigungsgrund, insbesondere wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet.
Ob eine Kündigung rechtmäßig ist, hängt daher häufig davon ab, ob ein ausreichender Kündigungsgrund vorliegt und ob die gesetzlichen Anforderungen eingehalten wurden.
Kann ich in der Probezeit gekündigt werden?
Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis in der Regel mit einer verkürzten Kündigungsfrist von zwei Wochen beendet werden.
Auch in der Probezeit müssen jedoch bestimmte rechtliche Vorgaben eingehalten werden. In einigen Fällen kann eine Kündigung beispielsweise unwirksam sein, etwa bei Diskriminierung oder bei Verstößen gegen besondere Schutzvorschriften.
Eine rechtliche Prüfung kann klären, ob eine Kündigung rechtlich angreifbar ist.
Warum sollten Sie mich als Anwältin wählen?
Ich berate meine Mandantinnen und Mandanten mit einem klaren Fokus auf Arbeitsrecht und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen.
Arbeitsrecht ist ein Rechtsgebiet, das mich besonders interessiert und motiviert. Ich beschäftige mich intensiv mit aktuellen Entwicklungen und investiere kontinuierlich in meine fachliche Weiterbildung. Derzeit absolviere ich die Ausbildung zur Fachanwältin für Arbeitsrecht, um meine Spezialisierung in diesem Bereich weiter zu vertiefen.
Mein Ziel ist es, Ihre rechtliche Situation präzise zu analysieren und eine strukturierte Strategie zu entwickeln – sei es zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche oder zur Vermeidung unnötiger Konflikte.
Mandantinnen und Mandanten schätzen insbesondere:
klare und ehrliche rechtliche Einschätzungen
eine strukturierte und strategische Beratung
eine effiziente und zeitnahe Bearbeitung von Anliegen
flexible Beratungsmöglichkeiten, auch online oder telefonisch
Durch eine sorgfältige Analyse des Sachverhalts und eine klare Kommunikation unterstütze ich Sie dabei, fundierte Entscheidungen zu treffen und Ihre rechtlichen Interessen bestmöglich zu vertreten.
Kann ich mich vor dem Arbeitsgericht selbst vertreten?
Ja. In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich selbst vertreten. Eine anwaltliche Vertretung ist dort nicht zwingend erforderlich.
Allerdings sind arbeitsrechtliche Verfahren häufig mit rechtlichen und taktischen Fragen verbunden – etwa bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage, bei Vergleichsverhandlungen oder bei der Berechnung einer möglichen Abfindung.
Eine anwaltliche Beratung kann daher helfen, die eigene rechtliche Situation realistisch einzuschätzen und die bestmögliche Strategie für das weitere Vorgehen zu entwickeln.
Gerade bei Kündigungen ist zudem zu beachten, dass eine Klagefrist von drei Wochen gilt. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in vielen Fällen als wirksam.
Was sollte ich nach einer Kündigung sofort tun?
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, ist es wichtig, zunächst Ruhe zu bewahren und die Kündigung sorgfältig zu prüfen. Im Arbeitsrecht gelten häufig kurze Fristen.
In der Regel muss gegen eine Kündigung innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in vielen Fällen als wirksam.
Sinnvolle erste Schritte sind daher:
den genauen Zugang der Kündigung festhalten
das Kündigungsschreiben aufbewahren
wichtige Unterlagen zum Arbeitsverhältnis sammeln (Arbeitsvertrag, Abmahnungen etc.)
möglichst frühzeitig rechtlichen Rat einholen
Ob eine Kündigung rechtlich wirksam ist, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Eine frühzeitige rechtliche Einschätzung kann helfen, die eigenen Möglichkeiten zu prüfen und die nächsten Schritte zu planen.